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WIR SETZEN DEN R22-AUSSTIEG FÜR SIE UM!

Als Betreiber von Klima- und Kälteanlagen haften Sie für die Einhaltung von Verordnungen zum Klimaschutz. Wir unterstützen Sie bei der Realisierung. Ab Januar 2015 wird das FCKW-haltige Kältemittel R22 verboten. Bereits ab dem Jahr 2010 wird R22 nicht mehr hergestellt.

Ab dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2014
gilt ein Verwendungsverbot für neu produziertes R22 zu Reparatur- und Wartungszwecken. Es darf nur noch recyceltes R22 verwendet werden. Das Einfüllen von R22 aus Lagerbeständen, das vor dem 1.1.2010 gekauft wurde, ist ebenfalls verboten. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden.

Was heißt das für Sie als Betreiber einer R22-Kälteanlage
Der Countdown läuft. Die Nachfrage und der Beratungsbedarf zur Umrüstung von Altanlagen oder Neuanlagen steigt mit dem Ablauf der Frist. Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, wir beraten Sie gern und finden mit Ihnen gemeinsam eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung:

1. Umrüstung von Altanlagen
Mit R 22 und anderen H-FCKW Kältemitteln betriebene Kälteanlagen, Klimaanlagen, Prozess- und Flüssigkeitskühler werden auf ein anderes, zugelassenes Kältemittel umgerüstet.

2. Retrofit
Eine andere Möglichkeit wird als Retrofit bezeichnet und besteht darin, nur den Verdichter und die Steuerung zu ersetzen und die übrigen Bauteile der Kälteanlage, wie Verdampfer und Verflüssiger, nach Überprüfung auf deren weitere Verwendbarkeit, für den Einsatz zu verwenden.

3. Drop in
Das Kältemittel wird durch ein Ersatzkältemittel ersetzt. Bei Bedarf werden Dichtungen, Öl, Filtertrockner und andere kleine Komponenten ersetzt (technisch nicht immer möglich).

4. Neuanlage
Die veraltete Kälteanlage wird durch eine neue, wirtschaftliche und energiesparende Kälteanlage ersetzt.

Wir zeigen Ihnen anhand von Berechnungen auf, wie hoch die Energieeinsparung nach einer Modernisierung Ihrer Kälteanlage voraussichtlich sein wird und welche Betriebskosten Sie dadurch einsparen können. Wir untersuchen Ihr gesamtes Kälteanlagensystem und beschränken uns nicht auf einzelne Anlagenkomponenten. Der Energieverbrauch von Pumpen, Kühltürmen und Rückkühlanlagen sollte dabei nicht unterschätzt werden, selbst wenn die Motorleistungen anfänglich gering erscheinen. Die hohen Betriebsstunden dieser Bauteile haben erfahrungsgemäß einen großen Anteil am Gesamtenergieverbrauch von Kälteanlagen.

Ihre Vorteile
- Höhere Zuverlässigkeit neuer Anlagen
- Höherer Wirkungsgrad/höhere Energieeinsparungen
- Niedrigere Instandhaltungs- und Wartungskosten
- Verbesserte CO2-Bilanz

Wir empfehlen:
- Anlagenuntersuchung
- Kosten-Nutzen Vergleich erstellen
- Vorgehen/Entscheidungsprozess festlegen

Weitere Pflichten des Betreibers laut Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung

(BGB L 2006; Teil 1; Nr. 53 S. 2638 - 2641 vom 22.11.2006)

Dichtigkeitsprüfungen von Kälteanlagen Seit Juli 2007 sind FKW- bzw. H-FKW-Anlagen regelmäßig auf eventuelle Lecks zu überprüfen.

Gerne führen wir die gesetzlich verordneten Dichtigkeitsprüfungen durch.
- ab 3 kg jährlich
- ab 30 kg halbjährlich
- ab 300 kg vierteljährlich

Sanktionen (seit 24.07.2007):
- Ordnungswidrigkeit nach § 26 Chemikaliengesetz
- Geldbuße bis 50.000 Euro pro Verstoß

Zertifiziertes Personal
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Kälte- und Klimaanlagen dürfen ausschließlich durch zertifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.

Selbstverständlich verfügt unser Betrieb und unser Personal über diese Zerfifizierung.

Anlagenprotokoll/Logbuch
Seit Juli 2008 besteht eine Protokollpflicht für Anlagen mit Källtemittel. Der Betrieb sowie alle Arbeiten an einer Anlage sind zu dokumentieren. Wir beraten Sie gerne über das zu führende Anlagenprotokoll/Logbuch

Informationsübersicht Dichtheitsprüfung [Download PDF - 36kB]

EU-VERORDNUNG
ZUM R22-AUSSTIEG

Sehen Sie sich hier die EU Verordnung zum Austieg des R22 Gas an. [Download PDF - 18,6 kB]

BUNDESFACHSCHULE
KÄLTE-KLIMA-TECHNIK
ZUM R22-AUSSTIEG

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